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   LSG Hamburg, 05.07.2005 - L 5 B 159/05 ER AS   

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https://dejure.org/2005,23522
LSG Hamburg, 05.07.2005 - L 5 B 159/05 ER AS (https://dejure.org/2005,23522)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 05.07.2005 - L 5 B 159/05 ER AS (https://dejure.org/2005,23522)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 05. Juli 2005 - L 5 B 159/05 ER AS (https://dejure.org/2005,23522)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf vorläufige Übernahme der Kosten für eine Haushaltshilfe im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes; Anspruch eines Erwerbsfähigen auf eine Leistung der Sozialhilfe; Begriff offenbare Erwerbsunfähigkeit; Ausfüllung einer Gesetzeslücke durch einen Richter; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 28.04.2004 - B 2 U 20/03 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Umweg/Abweg - Verbringung der Kinder in

    Auszug aus LSG Hamburg, 05.07.2005 - L 5 B 159/05
    Die analoge Anwendung des Gesetzes auf gesetzlich nicht umfasste Sachverhalte ist dann geboten, wenn auch der nicht geregelte Fall nach der Regelungsabsicht des Gesetzgebers wegen der Gleichheit der zugrunde liegenden Interessenlage hätte einbezogen werden müssen (BSG, Urt. v. 28. April 2004 - B 2 U 20/03 R -, NZS 2005, S. 216 ff., 218 m.w.N.).
  • LSG Hamburg, 21.04.2005 - L 3 B 70/05

    Gewährung von einstweiligem Rechtschutz; Bewilligung der Kostenübernahme für eine

    Auszug aus LSG Hamburg, 05.07.2005 - L 5 B 159/05
    Dies besagt allerdings nicht, dass der Antragsteller nicht einen Anspruch auf Übernahme der Kosten der von ihm benötigten Haushaltshilfe in Anwendung des § 70 SGB XII, der weder durch § 21 S. 1 SGB XII noch § 5 Abs. 2 SGB II ausgeschlossen ist, haben könnte (so auch der 3. Senat des LSG Hamburg in seinem Beschluss vom 21. April 2005 - L 3 B 70/05 ER SO -, der in dem von ihm entschiedenen Fall zu einer Ablehnung gekommen war, weil die tatsächlichen Voraussetzungen für eine Gefährdung des Haushalts nicht glaubhaft gemacht waren).
  • SG Hamburg, 27.10.2005 - S 58 SO 514/05

    Anspruch auf sog. kleine Haushaltshilfe bei Beziehern von Leistungen nach dem SGB

    Mit Inkrafttreten des SGB XII am 1. Januar 2005 ist in den rechtlichen Verhältnissen, die zum Zeitpunkt der am 25. Juni 2004 erfolgten Bewilligung der Kostenübernahme für eine Haushaltshilfe vorgelegen haben, dadurch eine wesentliche Änderung im Sinne des § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X eingetreten, dass die anspruchsbegründende Norm des § 11 Abs. 3 BSHG zwar durch die inhaltsgleiche Norm des § 27 Abs. 3 SGB XII ersetzt wurde, jene aber keine Anwendung findet, weil der Antragsteller, der gegenwärtig Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bezieht, seit dem 1. Januar 2005 nach § 21 SGB XII und wegen des Fehlens einer Übergangsvorschrift keinen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem dritten Kapitel des SGB XII hat (vgl. hierzu: LSG Hamburg, Beschluss vom 21. April 2005, Az: L 3 B 70/05 ER SO und Beschluss vom 5. Juli 2005, Az: L 5 B 159/05 ER AS).

    Er ist offenkundig davon ausgegangen, dass ein erwerbsfähiger behinderter Hilfebedürftiger in der Lage sein wird, seinen Haushalt zu führen, und hat deshalb keinen Anspruch auf Haushaltshilfe im System des SGB II vorgesehen (vgl. LSG Hamburg, Beschluss vom 5. Juli 2005, Az: L 5 B 159/05 ER AS).

  • SG Aachen, 08.05.2007 - S 20 SO 90/06

    Sozialhilfe

    Ist nach alledem der mit der Klage verfolgte Anspruch der Klägerin nach den Vorschriften §§ 61 ff. SGB XII über die Hilfe zur Pflege begründet, so kann die Kammer dahinstehen lassen, ob der Anspruch (auch) auf § 70 SGB XII gestützt werden kann (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.09.2005 - L 20 B 9/05 SO ER; LSG Hamburg, Beschluss vom 05.07.2005 - L 5 B 159/05 ER AS).
  • VG Kassel, 01.06.2006 - 2 E 1090/04

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses bezüglich einer

    Allenfalls unter dem Gesichtspunkt des aus dem Abwägungsgebot folgenden Grundsatzes der Problembewältigung ließe sich ein Abwägungsmangel dann feststellen, wenn absehbar wäre, dass eine Verwirklichung des Vorhabens die Möglichkeit ausschließt, die Einhaltung der Grenzwerte mit den Mitteln der Luftreinhalteplanung zu sichern (zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 26.05.2004, a.a.O.; SächsOVG, Beschluss vom 08.12.2005 - 5 B 159/05 -, juris).
  • SG Stuttgart, 19.07.2006 - S 11 SO 431/06
    Die im SGB II fehlende Regelung des § 27 Abs. 2 S. 1 SGB XII kann auch nicht im Wege einer Analogie angewendet werden, da es insoweit an einer Regelungslücke fehlt (vgl. LSG Hamburg, Beschluss v. 05.07.2005 - L 5 B 159/05 ER AS).
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